Endodontie Vertiefung 6 Min

Wenn Patienten das Röntgen ablehnen

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Ein Patient darf ablehnen. Was daraus folgt, ist die eigentliche Frage — und sie ist rechtlich klarer geregelt, als viele im ersten Jahr vermuten.

1Warum die Ablehnung zulässig istOhne Einwilligung keine Anwendung — das gilt auch für eine Aufnahme.
2Was daraus für deine Aufklärung folgtAufklären musst du über die Folgen der Ablehnung, nicht nur über das Risiko.
3Was ohne Bildgebung noch geht und was nichtDie Länge lässt sich ersetzen. Die Anatomie nicht.
4Wann du eine Behandlung ablehnen darfstUnd wo die Grenze beim Notfall verläuft.
6 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Ich bin schwanger und will kein Röntgen“

Sprechstunde34 Jahre, erstes Trimenon, Wurzelkanalbehandlung ist indiziert. „Ich möchte auf keinen Fall ein Röntgenbild. Können Sie das nicht ohne machen?“

Zwei Dinge treffen hier aufeinander: eine nachvollziehbare Sorge und ein fachlicher Mindeststandard. Beide ernst zu nehmen ist die Aufgabe — nicht, eines von beidem zu übergehen.

Der springende PunktDie meisten Ablehnungen beruhen auf einer Fehleinschätzung der Größenordnung. Wer die Dosis einordnen kann, kann aufklären statt zu überreden.

Die Rechtslage in zwei Sätzen

Nach § 630d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist vor jeder Maßnahme die Einwilligung einzuholen. Ohne sie darf keine Aufnahme angefertigt werden — eine Röntgenaufnahme ist ein Eingriff wie jeder andere.

Nach § 630e besteht zugleich eine Aufklärungspflicht. Sie umfasst ausdrücklich auch die Folgen, wenn eine Maßnahme unterbleibt. Genau hier liegt die Pflicht bei einer Ablehnung: Du musst nicht überzeugen, aber du musst erklären, was ohne Bildgebung nicht beurteilbar ist.

Die effektive Dosis einer intraoralen Einzelaufnahme liegt im Bereich weniger Mikrosievert und damit um Größenordnungen unter der natürlichen Strahlenexposition, der jeder Mensch in Deutschland pro Jahr ausgesetzt ist. Die Strahlung ist zudem eng auf den Kieferbereich begrenzt. Diese Einordnung gehört ins Gespräch — nicht als Beschwichtigung, sondern als Zahl, die die Patientin selbst bewerten kann.

Die Arbeitslänge lässt sich elektrometrisch bestimmen. Klinische Befunderhebung, Sondierung und direkte Inspektion unter Vergrößerung liefern ebenfalls Informationen. Nicht beurteilbar bleiben Kanalanatomie, Krümmungen, zusätzliche Kanäle, Perforationen und der periapikale Befund. Das ist keine Kleinigkeit — und genau das gehört der Patientin gesagt.

Was daraus folgt

Situation Was zu tun ist
Patientin stimmt nach Aufklärung zu Regulär behandeln, Aufklärungsgespräch dokumentieren
Sie lehnt weiterhin ab Ablehnung dokumentieren, einschließlich der erläuterten Folgen
Behandlung unter eingeschränkten Bedingungen Grenzen schriftlich festhalten, Patientin bestätigen lassen
Du siehst dich fachlich nicht in der Lage Behandlung ablehnen ist zulässig — außer im Notfall
⚠️ Der wunde Punkt

Wer ohne Bildgebung behandelt und das nicht dokumentiert, steht im Streitfall ohne Grundlage da. Nicht die Behandlung selbst ist das Haftungsrisiko, sondern die fehlende Dokumentation der Aufklärung und der Ablehnung.

Drei Fragen

Die Patientin lehnt die Aufnahme auch nach ausführlicher Aufklärung ab. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Unzulässig ist die Aufnahme gegen den Willen, nicht die Behandlung ohne sie. Fachlich ist sie eingeschränkt und im Ergebnis schlechter beurteilbar — verboten ist sie nicht.Offene FrageWo verläuft die Grenze deiner Ablehnung? Beim Notfall. Eine akute Schmerzsituation musst du versorgen, auch wenn die Bedingungen nicht ideal sind. Wie weit diese Pflicht reicht, ist im Einzelfall eine Abwägung.

Was gehört in die Dokumentation, wenn eine Aufnahme abgelehnt wird?

Drei. Die Beweggründe der Patientin sind nicht dein Dokumentationsgegenstand, und eine Bewertung ihrer Haltung gehört erst recht nicht in die Karteikarte. Dokumentiert wird, was du getan und gesagt hast.Offene FrageReicht ein Kreuz im Formular? In der Regel nicht. Je größer die Abweichung vom Standard, desto konkreter sollte festgehalten sein, was genau besprochen wurde.

Die Patientin fragt: „Wie viel Strahlung ist das denn?“ Was ist die fachlich saubere Antwort?

Die erste. Die Beschwichtigung nimmt die Frage nicht ernst, und der Flugvergleich klingt eingängig, ist aber ein Vergleich zweier sehr unterschiedlicher Expositionen. Eine Zahl mit Bezugsgröße ist ehrlicher und wirkt besser.Offene FrageWarum überzeugt eine Zahl mehr als eine Beruhigung? Weil sie die Entscheidung bei der Patientin lässt. Genau das ist der Sinn der Aufklärung — nicht Zustimmung zu erzeugen, sondern eine informierte Wahl zu ermöglichen.

Das, was hängenbleiben soll

Ablehnen darf sie. Aufklären und dokumentieren musst du.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630d und 630e — Einwilligung und Aufklärungspflicht im Behandlungsvertrag.Deckt ab: Einwilligung vor jeder Maßnahme und Aufklärungspflicht einschließlich der Folgen des Unterlassens
  • Strahlenschutzgesetz § 83 Abs. 3 und Strahlenschutzverordnung § 119 — rechtfertigende Indikation.Deckt ab: rechtfertigende Indikation als Voraussetzung jeder Aufnahme
  • Europäische Kommission, Radiation Protection 136. European guidelines on radiation protection in dental radiology: the safe use of radiographs in dental practice. Luxemburg 2004.Deckt ab: Größenordnung der Dosis, Rechtfertigung, Vorgehen in der Schwangerschaft
  • Duncan HF, Kirkevang LL, Peters OA et al. Treatment of pulpal and apical disease: the European Society of Endodontology (ESE) S3-level clinical practice guideline. International Endodontic Journal 2023. Ersetzt die ESE Quality Guidelines von 2006.Deckt ab: fachlicher Mindeststandard der Behandlung und seine Grenzen ohne Bildgebung

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