Chirurgie Vertiefung 7 Min

Der onkologische Patient vor Bestrahlung

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Ein Zeitfenster, das sich schließt — und ein Begriff, der in diesem Zusammenhang häufig verwechselt wird.

1Warum vor der Bestrahlung saniert wirdDer Knochen verändert sich dauerhaft.
2Wie der Begriff korrekt lautetNicht MRONJ.
3Welches Zeitfenster giltUnd mit wem es abgestimmt wird.
4Was lebenslang bleibtAuch nach Jahren.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Warum muss ich erst zum Zahnarzt?“

Vorstellung auf ärztliche Veranlassung61 Jahre, Mundbodenkarzinom, Bestrahlung in fünf Wochen geplant. Mehrere kariöse und nicht erhaltungswürdige Zähne. „Der Arzt hat gesagt, ich muss erst zum Zahnarzt. Warum eigentlich?“

Weil sich mit der Bestrahlung etwas ändert, das sich nicht zurückdreht — und weil die Sanierung danach ungleich schwieriger und riskanter ist.

Der springende PunktDie Bestrahlung schädigt die Blutversorgung des Knochens dauerhaft. Was heute unproblematisch heilt, heilt nach der Bestrahlung möglicherweise gar nicht.

Warum vor der Bestrahlung saniert wird

Im Bestrahlungsfeld verändern sich die Gefäße dauerhaft: Die Durchblutung des Knochens nimmt ab, die Zellzahl sinkt, das Gewebe vernarbt. Ein Eingriff in diesem Knochen kann zu einer nicht heilenden Wunde mit freiliegendem Knochen führen.

Was vorher erledigt wird Warum
Nicht erhaltungswürdige Zähne im Feld entfernen Sie werden später zum Problem
Sanierungsbedürftige Zähne versorgen Eine spätere Behandlung ist erschwert
Scharfe Kanten und Reizfaktoren beseitigen Druckstellen führen zu Ulzerationen
Prothesen prüfen und anpassen Druck im bestrahlten Gebiet ist gefährlich
Mundhygiene instruieren Der Speichel wird sich verändern

Die Knochennekrose nach Bestrahlung heißt Osteoradionekrose. Sie wird gelegentlich mit der medikamentenassoziierten Kiefernekrose verwechselt oder unter deren Kürzel geführt — das ist nicht richtig.

Der Unterschied ist mehr als terminologisch:

  • Die Osteoradionekrose entsteht durch die Strahlenwirkung auf Gefäße und Gewebe im Bestrahlungsfeld. Sie ist auf dieses Feld begrenzt.
  • Die medikamentenassoziierte Kiefernekrose entsteht unter antiresorptiver oder antiangiogener Therapie und ist nicht auf eine Region begrenzt.

Ein Patient kann beides zugleich haben — bei onkologischer Erkrankung mit Bestrahlung und begleitender antiresorptiver Therapie. Dann summieren sich die Risiken, und die Zurückhaltung ist entsprechend größer.

Für die Praxis heißt das: Die Frage nach der Bestrahlung und die Frage nach der Medikation sind zwei verschiedene Fragen. Beide gehören gestellt.

Welches Zeitfenster gilt

Punkt Inhalt
Abstand zur Bestrahlung Die Wunde soll vor Beginn verschlossen sein
Abstimmung Mit der behandelnden onkologischen Einrichtung
Vorgehen Möglichst atraumatisch, scharfe Kanten glätten, dicht verschließen
Dringlichkeit der Tumortherapie Sie hat Vorrang — nicht unbegrenzt verschieben

Die letzte Zeile ist ein realer Konflikt. Die zahnärztliche Sanierung braucht Zeit, die Tumortherapie duldet keinen Aufschub. Was das auflöst, ist die Abstimmung: Die onkologische Einrichtung entscheidet über den Beginn, du sagst, was du bis dahin schaffst — und was priorisiert wird.

⚠️ Was lebenslang bleibt

Das erhöhte Risiko im Bestrahlungsfeld bleibt dauerhaft bestehen — es verschwindet nicht nach einem Jahr oder nach fünf.

Daraus folgt: Extraktionen im bestrahlten Gebiet gehören in eine spezialisierte Einrichtung, unabhängig davon, wie lange die Bestrahlung zurückliegt. Und der Patient muss wissen, dass er jeden Behandler darauf hinweist — auch in zehn Jahren.

Zur hyperbaren Sauerstofftherapie: Sie wird in diesem Zusammenhang diskutiert, die Datenlage zu ihrem Nutzen ist allerdings uneinheitlich. Sie ist keine Maßnahme, die in der allgemeinzahnärztlichen Praxis veranlasst wird.

Während: engmaschige Betreuung. Die Mundschleimhaut reagiert erheblich, und die Mundhygiene wird schwierig. Prothesen werden im Bestrahlungsfeld in der Regel nicht getragen.

Nach: Der Speichelfluss ist häufig dauerhaft vermindert — mit erheblichen Folgen für das Kariesrisiko. Intensive Fluoridierung, kurze Recallintervalle und Beratung zur Speichelersatztherapie gehören dazu.

Diese Nachsorge ist die eigentliche zahnärztliche Aufgabe nach der Tumortherapie — und sie läuft über Jahre. Ein Patient, der nach der Bestrahlung nicht regelmäßig kommt, entwickelt eine Karies, deren Behandlung im bestrahlten Gebiet ungleich schwieriger ist als bei jedem anderen.

Drei Fragen

Ein Patient soll vor einer Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich saniert werden. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Es bleibt dauerhaft bestehen — Extraktionen im bestrahlten Gebiet gehören auch nach Jahren in eine spezialisierte Einrichtung.Offene FrageWas muss der Patient wissen? Dass er jeden Behandler darauf hinweist, auch in zehn Jahren.

Wie heißt die Knochennekrose nach Bestrahlung korrekt?

Die erste. Die medikamentenassoziierte Form entsteht unter antiresorptiver oder antiangiogener Therapie und ist nicht auf eine Region begrenzt.Offene FrageWarum ist die Unterscheidung mehr als terminologisch? Ein Patient kann beides zugleich haben — dann summieren sich die Risiken. Die Frage nach Bestrahlung und die nach Medikation sind zwei verschiedene.

Was gehört zur Nachsorge nach der Bestrahlung?

Drei. Der Speichelfluss ist häufig dauerhaft vermindert — mit erheblichen Folgen für das Kariesrisiko.Offene FrageWarum ist diese Nachsorge so wichtig? Weil die Behandlung einer Karies im bestrahlten Gebiet ungleich schwieriger ist als bei jedem anderen Patienten.

Das, was hängenbleiben soll

Vorher sanieren, das Fenster schließt sich — und danach heißt es Osteoradionekrose.

Quellen

  • S2k-Leitlinie „Infizierte Osteoradionekrose (IORN) der Kiefer“, AWMF-Registernummer 007-046, Stand 31. März 2025 — Pathogenese, Risikofaktoren, Prophylaxe durch präradiologische Sanierung und Bewertung der hyperbaren Sauerstofftherapie. AWMFDeckt ab: Pathogenese und Risikofaktoren der Osteoradionekrose, Prophylaxe durch präradiologische Sanierung und die Bewertung der hyperbaren Sauerstofftherapie
  • S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Mundhöhlenkarzinoms“, AWMF-Register-Nr. 007-100OL — einschließlich der zahnärztlichen Betreuung vor, während und nach der Therapie.Deckt ab: zahnärztliche Betreuung vor, während und nach der onkologischen Therapie
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630c und § 630e — Informations- und Aufklärungspflichten einschließlich der Sicherungsaufklärung.Deckt ab: Aufklärung über die lebenslange Risikosituation

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