Chirurgie Vertiefung 7 Min

Der Patient unter Antikoagulation

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Ein Grundsatz, der die häufigste Fehlentscheidung verhindert — und ein Vorgehen, das ohne Absetzen auskommt.

1Warum nicht abgesetzt wirdDie Risiken sind ungleich verteilt.
2Was für welche Substanzgruppe giltDrei Gruppen, drei Vorgehen.
3Was lokale Hämostase konkret bedeutetFünf Maßnahmen.
4Wann Rücksprache erforderlich istUnd was besprochen wird.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen2 Quellen

„Was machen Sie jetzt?“

Vor der Extraktion72 Jahre, Zahn 47 soll entfernt werden. Er nimmt ein direktes orales Antikoagulans wegen Vorhofflimmerns, der Hausarzt hat vom Absetzen abgeraten. „Der Arzt sagt, ich darf das nicht absetzen. Was machen Sie jetzt?“

Den Eingriff — ohne Absetzen und mit sorgfältiger lokaler Blutstillung. Das ist der Standard, nicht die Ausnahme.

Der springende PunktEine Nachblutung ist unangenehm und beherrschbar. Ein thromboembolisches Ereignis nach dem Absetzen ist es nicht. Die Risiken stehen in keinem Verhältnis.

Warum nicht abgesetzt wird

Bei einfachen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen wird die Antikoagulation in aller Regel fortgeführt. Der Grund liegt in der Asymmetrie der Folgen: Eine lokale Blutung lässt sich mit lokalen Mitteln beherrschen — ein Schlaganfall oder eine Thrombose nicht.

Substanzgruppe Vorgehen
Thrombozytenaggregationshemmer Fortführen, lokale Hämostase
Vitamin-K-Antagonisten Aktueller Gerinnungswert im therapeutischen Bereich — dann fortführen
Direkte orale Antikoagulanzien Fortführen, Eingriff zeitlich am niedrigsten Spiegel

Der Eingriff wird so gelegt, dass er möglichst weit vom Zeitpunkt der letzten Einnahme entfernt liegt — also im Bereich des niedrigsten Wirkspiegels. Bei zweimal täglicher Einnahme heißt das in der Regel eine Behandlung am Vormittag; bei einmal täglicher Einnahme ergibt sich das Fenster aus dem Einnahmezeitpunkt.

Das Auslassen einer Dosis ist bei einer einfachen Extraktion in der Regel nicht erforderlich. Wo es bei ausgedehnteren Eingriffen erwogen wird, erfolgt das in Abstimmung mit der verordnenden Praxis — nicht auf eigene Entscheidung.

Die Nierenfunktion ist bei dieser Substanzgruppe zusätzlich relevant, weil sie die Ausscheidung und damit die Wirkdauer beeinflusst. Bei bekannter Einschränkung gehört die Rücksprache dazu.

Und: Die Angaben zu Halbwertszeiten und Dosierungen stehen in der jeweiligen Fachinformation. Eine gemerkte Stundenzahl trägt hier nicht, weil sie substanz- und patientenabhängig ist.

Was lokale Hämostase konkret bedeutet

Maßnahme Wirkung
Atraumatisches Vorgehen Die wirksamste Maßnahme — weniger Trauma, weniger Blutung
Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums Stabilisiert das Koagulum in der Alveole
Naht Adaptiert die Wundränder und hält die Einlage
Antifibrinolytische Spülung Stabilisiert das entstandene Koagulum
Aufbisstupfer mit Druck Für eine definierte Zeit, unter Beobachtung

Die erste Zeile wird unterschätzt. Eine schonend durchgeführte Extraktion blutet weniger als eine, bei der Weichgewebe und Knochen zusätzlich verletzt werden — das ist wirksamer als jedes Hämostyptikum danach.

⚠️ Was der Patient mitbekommt

Dass er nach dem Eingriff für eine definierte Zeit in der Praxis bleibt und die Blutstillung kontrolliert wird. Dass er sich nicht ausspülen und nicht saugen soll. Dass keine Schmerzmittel aus der Gruppe der nichtsteroidalen Antirheumatika ohne Rücksprache genommen werden sollen. Und eine erreichbare Telefonnummer für den Fall einer Nachblutung.

Der letzte Punkt ist der wichtigste: Ein antikoagulierter Patient mit Nachblutung, der niemanden erreicht, landet in der Notaufnahme — häufig unnötig.

  • Bei mehreren Extraktionen oder einem ausgedehnteren Eingriff
  • Bei eingeschränkter Nierenfunktion
  • Bei Kombination mehrerer gerinnungswirksamer Substanzen
  • Bei zusätzlicher Gerinnungsstörung
  • Wenn der Gerinnungswert nicht im therapeutischen Bereich liegt

Was besprochen wird: nicht ob abgesetzt werden soll, sondern ob der geplante Eingriff unter der bestehenden Medikation vertretbar ist und ob aus ärztlicher Sicht etwas dagegen spricht.

Diese Formulierung ist wichtig. Die Frage „soll ich absetzen lassen“ lädt zu einer Antwort ein, die niemandem nützt — die Entscheidung über die Antikoagulation liegt bei der verordnenden Praxis, die über den zahnärztlichen Eingriff bei dir.

Drei Fragen

Ein Patient unter direktem oralem Antikoagulans soll eine Extraktion erhalten. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Bei einer einfachen Extraktion ist es in der Regel nicht erforderlich — und wo es erwogen wird, geschieht das in Abstimmung mit der verordnenden Praxis.Offene FrageWarum wird überhaupt nicht abgesetzt? Wegen der Asymmetrie der Folgen: Eine lokale Blutung ist beherrschbar, ein thromboembolisches Ereignis nicht.

Was gehört zur lokalen Hämostase?

Drei. Das atraumatische Vorgehen ist dabei die wirksamste Maßnahme — wirksamer als jedes Hämostyptikum danach.Offene FrageWas ist für den Patienten der wichtigste Punkt? Eine erreichbare Telefonnummer. Ein antikoagulierter Patient mit Nachblutung, der niemanden erreicht, landet häufig unnötig in der Notaufnahme.

Wie formulierst du die Rücksprache?

Die erste. Die Frage nach dem Absetzen lädt zu einer Antwort ein, die niemandem nützt.Offene FrageWarum? Weil die Entscheidung über die Antikoagulation bei der verordnenden Praxis liegt und die über den zahnärztlichen Eingriff bei dir. Die Frage sollte das abbilden.

Das, was hängenbleiben soll

Nicht absetzen, sondern schonend arbeiten und lokal stillen — und eine Nummer für die Nacht.

Quellen

  • S3-Leitlinie „Zahnärztliche Chirurgie unter oraler Antikoagulation/Thrombozytenaggregationshemmung“, AWMF-Register-Nr. 083-018, federführend DGZMK und DGMKG.Deckt ab: Vorgehen bei oraler Antikoagulation und Thrombozytenaggregationshemmung, lokale Hämostase und die Indikation zur interdisziplinären Abstimmung
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630f und § 630h — Dokumentationspflicht und Beweislastregelungen.Deckt ab: Dokumentation der Risikoabwägung und der getroffenen Absprachen

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