Füllungstherapie Grundlagen 7 Min

BEMA und GOZ in der Füllungstherapie

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Zwei Systeme, eine Schnittstelle — und eine Neufassung zum Januar 2025, die viele Merklisten überholt hat.

1Was seit 2025 giltDie Systematik hat sich verschoben.
2Wann BEMA, wann GOZDie Zuordnung folgt der Versorgungsart.
3Warum keine DoppelabrechnungSie schließen einander aus.
4Wo du verbindliche Auskunft bekommstNicht aus einer Liste.
7 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Wann kann ich über BEMA abrechnen?“

PraxisalltagEine Kollegin ist bei der Abrechnung von Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich unsicher. „Wann kann ich Komposit im Seitenzahn über BEMA abrechnen, und wann muss ich auf GOZ wechseln?“

Die Antwort ist seit Januar 2025 eine andere als in den meisten Merklisten. Was sie gelernt hat, gilt nicht mehr.

Der springende PunktDie Ausnahmeziffern für Komposit im Seitenzahnbereich sind entfallen. Die Frage lautet nicht mehr, ob eine Ausnahme vorliegt — zahnfarbene Materialien sind die Regelversorgung.

Was seit 2025 gilt

Versorgung System
Frontzahn, adhäsiv befestigte Füllung BEMA
Seitenzahn, selbstadhäsives Material BEMA
Seitenzahn, Bulkfill im begründeten Ausnahmefall BEMA
Leistung, die darüber hinausgeht Mehrkosten nach GOZ
Andersartige Versorgung, etwa Inlay Eigene Regelung
Privatpatient GOZ

Was entfallen ist: die Ausnahmeziffern für Komposit im Seitenzahnbereich bei Kindern unter fünfzehn Jahren, Schwangeren, Stillenden und Amalgamkontraindikation. Sie regelten den Ausweg vom Amalgam — den gibt es jetzt für alle.

Nicht der Patient bestimmt das System, sondern die gewählte Versorgung.

Ein gesetzlich Versicherter, der die Regelversorgung erhält, wird über BEMA abgerechnet. Wählt er eine Leistung, die darüber hinausgeht, entstehen Mehrkosten — der Anteil der Regelversorgung bleibt aber BEMA-Leistung.

Bei einer andersartigen Versorgung — etwa einem Inlay statt einer Füllung — gilt eine eigene Regelung. Die Einzelheiten dazu unterscheiden sich und werden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen konkretisiert.

Warum keine Doppelabrechnung

BEMA und GOZ schließen einander für dieselbe Leistung am selben Zahn aus. Wer beides ansetzt, rechnet dieselbe Leistung zweimal ab — das ist keine Auslegungsfrage, sondern ein Abrechnungsfehler mit erheblichen Folgen.

Zulässig Nicht zulässig
BEMA für die Regelversorgung, GOZ für den Mehraufwand BEMA und GOZ für dieselbe Füllung
GOZ für eine andersartige Versorgung nach eigener Regelung Beliebige Kombination
Getrennte Abrechnung für verschiedene Zähne Doppelte Berechnung derselben Leistung
⚠️ Wo du verbindliche Auskunft bekommst

Bei der Abrechnungsberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer.

Das ist praktisch wichtiger als jede Ziffernliste — gerade jetzt, wo sich die Systematik geändert hat und viele Zusammenstellungen im Umlauf sind, die den Stand vor 2025 abbilden. Eine Liste aus einer unklaren Quelle ist im Zweifel schlechter als keine.

Welche Versorgung erbracht wurde, mit welchem Material und in welchem System abgerechnet. Bei Mehrkosten zusätzlich die schriftliche Vereinbarung — vor Behandlungsbeginn getroffen.

Und bei einer Versorgung im begründeten Ausnahmefall: die Begründung. Wenn Bulkfill im Seitenzahnbereich als Ausnahme abgerechnet wird, muss der Grund erkennbar sein — der Befund, der die Regelversorgung nicht ausreichen lässt.

Das ist derselbe Grundsatz wie überall: Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht begründen.

Drei Fragen

Eine Kollegin fragt nach der Abrechnung von Komposit im Seitenzahnbereich. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Das galt bis Ende 2024 — seither sind zahnfarbene Materialien die Regelversorgung, und die Ausnahmeprüfung entfällt.Offene FrageWas folgt daraus für Merklisten? Zusammenstellungen, die den Stand vor 2025 abbilden, sind überholt. Im Zweifel ist eine Liste aus unklarer Quelle schlechter als keine.

Was gilt für die Zuordnung der Systeme?

Drei. BEMA und GOZ schließen einander für dieselbe Leistung am selben Zahn aus.Offene FrageWarum ist das kein Auslegungsspielraum? Weil es bedeuten würde, dieselbe Leistung zweimal abzurechnen — mit erheblichen Folgen.

Was gehört bei einer Versorgung im begründeten Ausnahmefall dokumentiert?

Die erste. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht begründen.Offene FrageWo bekommst du im Zweifel verbindliche Auskunft? Bei der Abrechnungsberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer.

Das, was hängenbleiben soll

Die Versorgung bestimmt das System — und die Ausnahmeprüfung von früher gibt es nicht mehr.

Quellen

  • Beschluss zur Neufassung der BEMA-Nr. 13 zum 1. Januar 2025 sowie die Abrechnungshinweise der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen — einschließlich des Wegfalls der Nrn. 13e bis 13h.Deckt ab: Neufassung der BEMA-Nr. 13, Wegfall der Nrn. 13e bis 13h und der Umfang der vertragszahnärztlichen Versorgung seit 2025
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — einschließlich der Regelungen zu Steigerungssatz, Analogberechnung und Heil- und Kostenplan.Deckt ab: Systematik der privatzahnärztlichen Berechnung einschließlich Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 28 Absatz 2 — Mehrkostenregelung bei Füllungen: Wahl einer über die vertragszahnärztliche Versorgung hinausgehenden Leistung gegen Mehrkosten.Deckt ab: Mehrkostenregelung als Schnittstelle zwischen beiden Systemen
  • Abrechnungsberatung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer — verbindliche Auskunft zu Auslegungsfragen im Einzelfall.Deckt ab: verbindliche Auskunft zu Auslegungsfragen im Einzelfall

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