Füllungstherapie in der Schwangerschaft
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Eine Patientin mit Schmerzen und der Sorge, ob eine Behandlung erlaubt ist — und die Antwort fällt eindeutiger aus, als viele annehmen.
„Ist eine Behandlung jetzt überhaupt sicher?“
Sicherer als das Gegenteil. Und der Zeitpunkt ist zusätzlich günstig — sie ist im zweiten Trimenon.
Welcher Zeitpunkt günstig ist
| Zeitraum | Einordnung |
|---|---|
| Erstes Trimenon | Elektive Eingriffe zurückstellen — Organogenese, häufig Übelkeit |
| Zweites Trimenon | Günstigster Zeitraum für elektive Behandlungen |
| Drittes Trimenon | Lagerung wird beschwerlich, Termine kürzer halten |
| Bei akuten Beschwerden | Jederzeit — der Zeitpunkt spielt dann keine Rolle |
Die letzte Zeile ist die wichtigste. Die Zeitfensterempfehlung betrifft elektive Eingriffe. Bei Schmerzen oder einer Infektion wird behandelt, unabhängig von der Schwangerschaftswoche — das Zuwarten wäre das größere Risiko.
Was hilft: eine leichte Lagerung auf die linke Seite, ein Kissen unter der rechten Hüfte, kürzere Termine und die Möglichkeit, zwischendurch die Position zu wechseln. Und die Patientin ausdrücklich bitten, sich zu melden, wenn ihr unwohl wird.
Was für Anästhesie und Röntgen gilt
Lokalanästhesie: Die gebräuchlichen Präparate sind in der Schwangerschaft anwendbar. Was zählt, ist die sorgfältige Aspiration und die sparsame Dosierung — und die ausreichende Schmerzausschaltung, weil Schmerz und Stress selbst eine Belastung darstellen. Die maßgeblichen Angaben stehen in der Fachinformation.
Röntgen: Bei rechtfertigender Indikation möglich. Die Exposition des Ungeborenen ist bei einer zahnärztlichen Aufnahme verschwindend gering — der Uterus liegt weit außerhalb des Strahlenfelds.
Die Strahlenschutzkommission hat 2022 festgestellt, dass Patienten-Schutzmittel bei zahnärztlichen Aufnahmen nicht mehr als notwendig anzusehen sind. Was den Uterus überhaupt erreicht, ist im Körper gestreute Strahlung — und die kommt von innen, nicht von außen.
Die Schürze bietet also eine Sicherheit, die sie nicht liefern kann. Was tatsächlich schützt: die Frage, ob die Aufnahme nötig ist, die enge Einblendung und die Vermeidung von Wiederholungen. Ob sie im Einzelfall zur Beruhigung angelegt wird, ist eine andere Frage — sie sollte nur nicht mit Schutz verwechselt werden.
Mit dem Amalgamverbot und der Neufassung der BEMA-Nr. 13 zum Januar 2025 ist diese Sonderregelung entfallen. Sie wird nicht mehr gebraucht: Selbstadhäsive Materialien sind für alle Versicherten die zuzahlungsfreie Regelversorgung im Seitenzahnbereich.
Praktisch heißt das: Die Schwangerschaft ist abrechnungstechnisch kein Sonderfall mehr. Die Einzelheiten stehen in der Lektion zu BEMA und GOZ.
Drei Fragen
Eine Schwangere in der achtzehnten Woche hat akute Schmerzen. Welche Aussage trifft nicht zu?
Was gilt für das Röntgen in der Schwangerschaft?
Was hat sich bei der Kassenversorgung geändert?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- American College of Obstetricians and Gynecologists: Oral Health Care During Pregnancy and Through the Lifespan. Committee Opinion Nr. 569, Obstetrics & Gynecology 2013; 122(2 Pt 1): 417–422 — Behandlungszeitpunkt, Lokalanästhesie, Medikation und die Bewertung unbehandelter oraler Infektionen. VolltextDeckt ab: Behandlungszeitpunkt, Lokalanästhesie und die Bewertung unbehandelter oraler Infektionen in der Schwangerschaft
- Strahlenschutzkommission (SSK): „Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen“, Stellungnahme vom September 2022 — Kapitel zu Röntgenaufnahmen in der Zahnmedizin.Deckt ab: Bewertung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei zahnärztlichen Aufnahmen
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) § 83 und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) § 119 — rechtfertigende Indikation, mit besonderer Beachtung in der Schwangerschaft.Deckt ab: rechtfertigende Indikation mit besonderer Beachtung in der Schwangerschaft
- Beschluss zur Neufassung der BEMA-Nr. 13 zum 1. Januar 2025 sowie die Abrechnungshinweise der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen — einschließlich des Wegfalls der früheren Ausnahmeziffern.Deckt ab: Wegfall der früheren Ausnahmeziffer für Schwangere seit 2025
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