Kostenplan und Eigenanteil
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Die Patientin hat gehört, dass die Kasse etwas dazuzahlt — und versteht nicht, wozu genau. Diese Unterscheidung ist der Kern des Gesprächs.
„Wie viel bleibt für mich übrig?“
Etwas zahlt die Kasse — aber nicht wofür sie denkt. Diese Unterscheidung steht am Anfang des Gesprächs, nicht am Ende.
Wofür der Festzuschuss gilt
Das System ist befundorientiert: Die gesetzliche Krankenversicherung ordnet dem erhobenen Befund eine Regelversorgung zu und zahlt dafür einen festen Zuschuss — unabhängig davon, welche Versorgung tatsächlich gewählt wird.
Wählt die Patientin eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht — und die Implantatversorgung tut das —, bleibt der Zuschuss derselbe. Die Differenz trägt sie selbst.
| Bestandteil | Wer zahlt |
|---|---|
| Implantat und Insertion | Patientin vollständig |
| Abutment | Patientin vollständig |
| Augmentative Maßnahmen | Patientin vollständig |
| Krone auf dem Implantat | Festzuschuss für den Befund, Rest die Patientin |
Der zweite ist die Härtefallregelung: Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig. Das wird selten angesprochen, weil Patienten es nicht kennen und nicht danach fragen — der Hinweis kommt dann von dir oder gar nicht.
Was vor der Entscheidung stehen muss
Ist eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert — und bei einer Implantatversorgung ist sie das nie —, muss der Patient in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert werden, und zwar vor Beginn der Behandlung.
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Heil- und Kostenplan | Gesamtkosten, aufgeschlüsselt |
| Festzuschuss ausweisen | Was die Kasse beiträgt |
| Eigenanteil beziffern | Die Zahl, die die Patientin interessiert |
| Bei Privatversicherten | Voranfrage bei der Versicherung empfehlen |
| Alternativen darstellen | Auch die günstigeren |
Ein Kostengespräch, das nur die Implantatversorgung darstellt, beantwortet die Frage nach dem Eigenanteil — nicht die Frage, ob es das wert ist. Eine Patientin, die den Betrag zu hoch findet und keine Alternative kennt, geht ohne Versorgung. Die Brücke oder die herausnehmbare Lösung gehören deshalb ins selbe Gespräch, auch wenn sie fachlich die zweite Wahl sind.
Was hilft, ist der Heil- und Kostenplan — er enthält die konkreten Zahlen für diesen Fall und ist die Grundlage, auf die sich beide Seiten beziehen können. Bis er vorliegt, ist eine Größenordnung mit ausdrücklichem Vorbehalt der ehrlichere Weg.
Drei Fragen
Eine gesetzlich versicherte Patientin fragt nach dem Zuschuss der Kasse. Welche Aussage trifft nicht zu?
Wie kann sich der Zuschuss erhöhen?
Was muss vor Behandlungsbeginn erfolgen?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 55 und § 56 — befundorientierte Festzuschüsse, Bonusregelung und Härtefallregelung bei Zahnersatz.Deckt ab: befundorientierte Festzuschüsse, Bonusregelung und Härtefallregelung bei Zahnersatz
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630c Absatz 3 — wirtschaftliche Informationspflicht: Hinweis auf voraussichtliche Kosten in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.Deckt ab: wirtschaftliche Informationspflicht in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — einschließlich des Abschnitts zu implantologischen Leistungen sowie der Regelungen zu Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan.Deckt ab: Heil- und Kostenplan und die Darstellung der voraussichtlichen Kosten
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Sitzt.
Gut gemacht.
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