Implantologie Grundlagen 6 Min

Kostenplan und Eigenanteil

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Die Patientin hat gehört, dass die Kasse etwas dazuzahlt — und versteht nicht, wozu genau. Diese Unterscheidung ist der Kern des Gesprächs.

1Wofür der Festzuschuss giltNicht für das, was die meisten annehmen.
2Wie sich der Zuschuss erhöhtZwei Wege, einer davon dokumentationsabhängig.
3Was der Härtefall bedeutetEr wird selten angesprochen.
4Was vor der Entscheidung stehen mussEine Pflicht in Textform.
6 MinutenGrundlagen3 Selbstcheck-Fragen3 Quellen

„Wie viel bleibt für mich übrig?“

Sprechstunde52 Jahre, gesetzlich versichert, Implantatwunsch regio 36. „Ich habe gehört, die Kasse zahlt da was dazu — wie viel bleibt dann noch für mich übrig?“

Etwas zahlt die Kasse — aber nicht wofür sie denkt. Diese Unterscheidung steht am Anfang des Gesprächs, nicht am Ende.

Der springende PunktDer Festzuschuss gilt für den Zahnersatz — also für die Krone auf dem Implantat. Das Implantat selbst wird nicht bezuschusst.

Wofür der Festzuschuss gilt

Das System ist befundorientiert: Die gesetzliche Krankenversicherung ordnet dem erhobenen Befund eine Regelversorgung zu und zahlt dafür einen festen Zuschuss — unabhängig davon, welche Versorgung tatsächlich gewählt wird.

Wählt die Patientin eine Versorgung, die über die Regelversorgung hinausgeht — und die Implantatversorgung tut das —, bleibt der Zuschuss derselbe. Die Differenz trägt sie selbst.

Bestandteil Wer zahlt
Implantat und Insertion Patientin vollständig
Abutment Patientin vollständig
Augmentative Maßnahmen Patientin vollständig
Krone auf dem Implantat Festzuschuss für den Befund, Rest die Patientin

Zwei Wege. Der erste ist das Bonusheft: Wer die jährlichen Untersuchungen lückenlos nachweisen kann, erhält über bestimmte Zeiträume einen erhöhten Zuschuss. Das setzt die Dokumentation voraus — ein verlorenes Bonusheft lässt sich nur begrenzt rekonstruieren.

Der zweite ist die Härtefallregelung: Bei geringem Einkommen übernimmt die Krankenkasse die Regelversorgung vollständig. Das wird selten angesprochen, weil Patienten es nicht kennen und nicht danach fragen — der Hinweis kommt dann von dir oder gar nicht.

Was vor der Entscheidung stehen muss

Ist eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert — und bei einer Implantatversorgung ist sie das nie —, muss der Patient in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert werden, und zwar vor Beginn der Behandlung.

Schritt Inhalt
Heil- und Kostenplan Gesamtkosten, aufgeschlüsselt
Festzuschuss ausweisen Was die Kasse beiträgt
Eigenanteil beziffern Die Zahl, die die Patientin interessiert
Bei Privatversicherten Voranfrage bei der Versicherung empfehlen
Alternativen darstellen Auch die günstigeren
⚠️ Warum die Alternativen dazugehören

Ein Kostengespräch, das nur die Implantatversorgung darstellt, beantwortet die Frage nach dem Eigenanteil — nicht die Frage, ob es das wert ist. Eine Patientin, die den Betrag zu hoch findet und keine Alternative kennt, geht ohne Versorgung. Die Brücke oder die herausnehmbare Lösung gehören deshalb ins selbe Gespräch, auch wenn sie fachlich die zweite Wahl sind.

Sie hängen von Region, System, Aufwand und der Frage ab, ob augmentiert werden muss. Eine Zahl, die im Gespräch genannt und später überschritten wird, ist schlechter als keine.

Was hilft, ist der Heil- und Kostenplan — er enthält die konkreten Zahlen für diesen Fall und ist die Grundlage, auf die sich beide Seiten beziehen können. Bis er vorliegt, ist eine Größenordnung mit ausdrücklichem Vorbehalt der ehrlichere Weg.

Drei Fragen

Eine gesetzlich versicherte Patientin fragt nach dem Zuschuss der Kasse. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund und bleibt gleich, unabhängig davon, welche Versorgung gewählt wird.Offene FrageWie erklärt man das? Die Kasse beteiligt sich am Ersatz des fehlenden Zahns — in der Höhe, die für die Regelversorgung vorgesehen ist. Wer mehr will, zahlt die Differenz.

Wie kann sich der Zuschuss erhöhen?

Drei. Eine hochwertigere Versorgung erhöht den Zuschuss gerade nicht, und die Mitgliedschaftsdauer spielt keine Rolle.Offene FrageWarum wird der Härtefall selten angesprochen? Weil Patienten ihn nicht kennen und nicht danach fragen. Der Hinweis kommt dann von dir oder gar nicht.

Was muss vor Behandlungsbeginn erfolgen?

Die erste. Ist eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert — und das ist sie hier nie —, ist die Information in Textform gesetzlich vorgeschrieben.Offene FrageWas passiert bei Verletzung dieser Pflicht? Sie hat Folgen für den Vergütungsanspruch. Der Heil- und Kostenplan erfüllt sie — deshalb steht er am Anfang, nicht am Ende.

Das, was hängenbleiben soll

Bezuschusst wird der Zahn, nicht die Wurzel — und die Kosten stehen vorher in Textform fest.

Quellen

  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 55 und § 56 — befundorientierte Festzuschüsse, Bonusregelung und Härtefallregelung bei Zahnersatz.Deckt ab: befundorientierte Festzuschüsse, Bonusregelung und Härtefallregelung bei Zahnersatz
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630c Absatz 3 — wirtschaftliche Informationspflicht: Hinweis auf voraussichtliche Kosten in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist.Deckt ab: wirtschaftliche Informationspflicht in Textform, wenn eine vollständige Kostenübernahme nicht gesichert ist
  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) — einschließlich des Abschnitts zu implantologischen Leistungen sowie der Regelungen zu Analogberechnung, Steigerungssatz und Heil- und Kostenplan.Deckt ab: Heil- und Kostenplan und die Darstellung der voraussichtlichen Kosten

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