Die Aufklärung vor der Implantation
Schritt 1 ·
Was du danach erklären kannst
Was besprochen werden muss, steht im Gesetz — und die beiden Anforderungen, an denen Aufklärungen am häufigsten scheitern, betreffen nicht den Inhalt.
„Was kann denn alles schiefgehen?“
Eine gute Frage — und der Termin am Vortag ist der richtige Rahmen dafür. Ein Aufklärungsgespräch unmittelbar vor dem Eingriff wäre es nicht.
Was das Gesetz verlangt
| Inhalt | Was gemeint ist |
|---|---|
| Art und Umfang der Maßnahme | Was konkret geschieht, in welchen Schritten |
| Risiken | Die dem Eingriff eigenen, auch seltene mit erheblicher Folge |
| Erfolgsaussichten | Realistisch, ohne Zusage |
| Notwendigkeit und Dringlichkeit | Warum jetzt und warum überhaupt |
| Alternativen | Einschließlich der Möglichkeit, nichts zu tun |
Die Aufklärung erfolgt mündlich. Unterlagen, die der Patient unterschreibt, werden ihm in Abschrift ausgehändigt — sie ergänzen das Gespräch, ersetzen es aber nicht.
Praktisch heißt das: Der Bogen wird als Grundlage genutzt, die wesentlichen Punkte werden besprochen, und was im Gespräch dazukam, wird handschriftlich vermerkt. Ein Bogen ohne individuelle Ergänzungen sieht bei jedem Patienten gleich aus — und das fällt im Streitfall auf.
Bei einem elektiven implantologischen Eingriff mit erheblichem finanziellem Umfang ist ein eigener Termin vor dem Eingriffstag der sichere Weg. Eine Aufklärung auf dem Behandlungsstuhl, kurz bevor es losgeht, erfüllt den Maßstab regelmäßig nicht — dort kann niemand mehr frei entscheiden.
Welche Risiken implantatspezifisch dazukommen
| Risiko | Anmerkung |
|---|---|
| Frühverlust | Das Implantat heilt nicht ein |
| Nervverletzung im Unterkiefer | Missempfindung, teils bleibend |
| Eröffnung der Kieferhöhle | Im Oberkiefer-Seitenzahnbereich |
| Blutung und Infektion | Wie bei jedem chirurgischen Eingriff |
| Periimplantitis | Das Langzeitrisiko — es fehlt am häufigsten |
| Technische Komplikationen | Schraubenlockerung, Verblendungsfraktur |
Die Periimplantitis. Sie ist die häufigste Spätkomplikation, sie kann zum Verlust führen, und sie hängt an der Mitwirkung des Patienten. Genau deshalb gehört sie in die Aufklärung — zusammen mit der Nachsorge, ohne die das Risiko steigt. Ein Patient, der davon nichts wusste, hat die Nachsorge nicht als Teil der Behandlung verstanden.
Bei antiresorptiver Therapie gehört die Kiefernekrose ausdrücklich benannt, einschließlich des Umstands, dass auch eine spätere periimplantäre Entzündung sie auslösen kann. Diese Aufklärung ist umfangreicher als die Standardaufklärung — und sie gehört entsprechend dokumentiert.
Drei Fragen
Ein Aufklärungstermin findet am Vortag des Eingriffs statt. Welche Aussage trifft nicht zu?
Welche Risiken gehören in die implantologische Aufklärung?
Was bedeutet „rechtzeitig“ im Sinne der Aufklärungspflicht?
Das, was hängenbleiben soll
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630e — Aufklärungspflichten: Inhalt, Rechtzeitigkeit, Verständlichkeit, mündliche Erläuterung und Aushändigung von Unterlagen.Deckt ab: Pflichtinhalte der Aufklärung, Anforderungen an Rechtzeitigkeit und Verständlichkeit sowie die mündliche Erläuterung und Aushändigung von Unterlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch § 630f und § 630h — Dokumentationspflicht sowie die Beweislastregelungen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.Deckt ab: Dokumentation der Aufklärung und die Beweislastverteilung bei behaupteten Aufklärungsfehlern
- Herrera D, Berglundh T, Schwarz F et al. Prevention and treatment of peri-implant diseases — The EFP S3 level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2023; 50 (Suppl 26): 4–76.Deckt ab: periimplantäre Erkrankungen als aufklärungspflichtiges Langzeitrisiko
- S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva“, AWMF-Register-Nr. 083-026, aktualisierte Fassung Stand März 2026.Deckt ab: risikospezifische Aufklärung bei antiresorptiver Therapie
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