Implantologie Vertiefung 7 Min

Die Aufklärung vor der Implantation

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Was besprochen werden muss, steht im Gesetz — und die beiden Anforderungen, an denen Aufklärungen am häufigsten scheitern, betreffen nicht den Inhalt.

1Was das Gesetz verlangtFünf Inhalte, klar benannt.
2Was „rechtzeitig“ bedeutetNicht eine Frist, sondern ein Maßstab.
3Warum das Formular allein nicht genügtDas Gespräch ist die Pflicht.
4Welche Risiken implantatspezifisch dazukommenUnd welches oft fehlt.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Was kann denn alles schiefgehen?“

Aufklärungstermin49 Jahre, Implantat regio 46 geplant. Der Eingriff ist für den Folgetag vorgesehen. „Was kann denn alles schiefgehen bei einem Implantat?“

Eine gute Frage — und der Termin am Vortag ist der richtige Rahmen dafür. Ein Aufklärungsgespräch unmittelbar vor dem Eingriff wäre es nicht.

Der springende PunktDie Aufklärung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Das ist der gesetzliche Maßstab — keine feste Stundenzahl.

Was das Gesetz verlangt

Inhalt Was gemeint ist
Art und Umfang der Maßnahme Was konkret geschieht, in welchen Schritten
Risiken Die dem Eingriff eigenen, auch seltene mit erheblicher Folge
Erfolgsaussichten Realistisch, ohne Zusage
Notwendigkeit und Dringlichkeit Warum jetzt und warum überhaupt
Alternativen Einschließlich der Möglichkeit, nichts zu tun

Die Aufklärung erfolgt mündlich. Unterlagen, die der Patient unterschreibt, werden ihm in Abschrift ausgehändigt — sie ergänzen das Gespräch, ersetzen es aber nicht.

Ein unterschriebener Bogen belegt, dass ein Bogen unterschrieben wurde. Die Pflicht ist das mündliche Gespräch, in dem der Patient nachfragen kann — und in dem sich zeigt, ob er verstanden hat.

Praktisch heißt das: Der Bogen wird als Grundlage genutzt, die wesentlichen Punkte werden besprochen, und was im Gespräch dazukam, wird handschriftlich vermerkt. Ein Bogen ohne individuelle Ergänzungen sieht bei jedem Patienten gleich aus — und das fällt im Streitfall auf.

Der gesetzliche Maßstab ist, dass der Patient wohlüberlegt entscheiden kann. Was das im Einzelfall heißt, hängt von der Tragweite des Eingriffs ab: Je größer sie ist, desto mehr Bedenkzeit gehört dazu.

Bei einem elektiven implantologischen Eingriff mit erheblichem finanziellem Umfang ist ein eigener Termin vor dem Eingriffstag der sichere Weg. Eine Aufklärung auf dem Behandlungsstuhl, kurz bevor es losgeht, erfüllt den Maßstab regelmäßig nicht — dort kann niemand mehr frei entscheiden.

Welche Risiken implantatspezifisch dazukommen

Risiko Anmerkung
Frühverlust Das Implantat heilt nicht ein
Nervverletzung im Unterkiefer Missempfindung, teils bleibend
Eröffnung der Kieferhöhle Im Oberkiefer-Seitenzahnbereich
Blutung und Infektion Wie bei jedem chirurgischen Eingriff
Periimplantitis Das Langzeitrisiko — es fehlt am häufigsten
Technische Komplikationen Schraubenlockerung, Verblendungsfraktur
⚠️ Das Risiko, das am häufigsten fehlt

Die Periimplantitis. Sie ist die häufigste Spätkomplikation, sie kann zum Verlust führen, und sie hängt an der Mitwirkung des Patienten. Genau deshalb gehört sie in die Aufklärung — zusammen mit der Nachsorge, ohne die das Risiko steigt. Ein Patient, der davon nichts wusste, hat die Nachsorge nicht als Teil der Behandlung verstanden.

Wer raucht, einen Diabetes hat oder unter antiresorptiver Therapie steht, braucht eine Aufklärung, die das einbezieht — mit dem konkret erhöhten Risiko und dem, was sich daran ändern lässt.

Bei antiresorptiver Therapie gehört die Kiefernekrose ausdrücklich benannt, einschließlich des Umstands, dass auch eine spätere periimplantäre Entzündung sie auslösen kann. Diese Aufklärung ist umfangreicher als die Standardaufklärung — und sie gehört entsprechend dokumentiert.

Drei Fragen

Ein Aufklärungstermin findet am Vortag des Eingriffs statt. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Pflicht ist das Gespräch — der Bogen belegt nur, dass ein Bogen unterschrieben wurde.Offene FrageWas macht den Unterschied im Streitfall? Individuelle handschriftliche Ergänzungen. Ein Bogen, der bei jedem Patienten gleich aussieht, spricht nicht für ein geführtes Gespräch.

Welche Risiken gehören in die implantologische Aufklärung?

Drei. Die Periimplantitis fehlt am häufigsten — dabei ist sie die häufigste Spätkomplikation und hängt an der Mitwirkung des Patienten.Offene FrageWarum ist gerade sie so wichtig? Weil ein Patient, der davon nichts wusste, die Nachsorge nicht als Teil der Behandlung versteht — und dann nicht kommt.

Was bedeutet „rechtzeitig“ im Sinne der Aufklärungspflicht?

Die erste. Das Gesetz nennt keine Stundenzahl, sondern einen Maßstab — und je größer die Tragweite, desto mehr Bedenkzeit gehört dazu.Offene FrageWas heißt das praktisch? Bei einem elektiven Eingriff dieses Umfangs ist ein eigener Termin vor dem Eingriffstag der sichere Weg. Auf dem Behandlungsstuhl kann niemand mehr frei entscheiden.

Das, was hängenbleiben soll

Das Gespräch ist die Pflicht, nicht der Bogen — und die Periimplantitis gehört hinein.

Quellen

  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630e — Aufklärungspflichten: Inhalt, Rechtzeitigkeit, Verständlichkeit, mündliche Erläuterung und Aushändigung von Unterlagen.Deckt ab: Pflichtinhalte der Aufklärung, Anforderungen an Rechtzeitigkeit und Verständlichkeit sowie die mündliche Erläuterung und Aushändigung von Unterlagen
  • Bürgerliches Gesetzbuch § 630f und § 630h — Dokumentationspflicht sowie die Beweislastregelungen bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern.Deckt ab: Dokumentation der Aufklärung und die Beweislastverteilung bei behaupteten Aufklärungsfehlern
  • Herrera D, Berglundh T, Schwarz F et al. Prevention and treatment of peri-implant diseases — The EFP S3 level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2023; 50 (Suppl 26): 4–76.Deckt ab: periimplantäre Erkrankungen als aufklärungspflichtiges Langzeitrisiko
  • S3-Leitlinie „Zahnimplantate bei medikamentöser Behandlung mit Knochenantiresorptiva“, AWMF-Register-Nr. 083-026, aktualisierte Fassung Stand März 2026.Deckt ab: risikospezifische Aufklärung bei antiresorptiver Therapie

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