Implantologie Vertiefung 7 Min

Periimplantitis — Diagnose und nicht-chirurgische Therapie

Schritt 1 ·

Was du danach erklären kannst

Die Leitlinie gibt für diesen Befund einen klaren Ablauf vor — mit definierten Endpunkten, an denen sich entscheidet, ob es chirurgisch weitergeht. Und mit einer Empfehlung zu Antibiotika, die viele überrascht.

1Wie der Ablauf vorgesehen istNicht-chirurgisch, Reevaluation, dann Entscheidung.
2Welche Endpunkte definiert sindSie machen die Entscheidung objektiv.
3Was zu Antibiotika giltDeutlich zurückhaltender als verbreitet.
4Warum die Erwartung realistisch bleiben mussDie nicht-chirurgische Phase reicht oft nicht.
7 MinutenVertiefung3 Selbstcheck-Fragen4 Quellen

„Warum jetzt auf einmal?“

Sprechstunde62 Jahre, Implantat regio 36 seit fünf Jahren. Schmerzen und Schwellung, tiefe Sondierung mit Eiteraustritt, radiologisch deutlicher Knochenverlust über den Umbau hinaus. Das Implantat ist stabil. „Das Implantat ist doch jahrelang gut gegangen — warum jetzt auf einmal das?“

Nicht auf einmal. Die Entwicklung lief über längere Zeit und ohne Beschwerden — das ist der typische Verlauf und der Grund für die Nachsorge.

Der springende PunktDer Behandlungsablauf ist vorgegeben: erst nicht-chirurgisch, dann Reevaluation an definierten Endpunkten, dann die Entscheidung über den chirurgischen Schritt.

Der vorgesehene Ablauf

Die europäische Leitlinie sieht für die Periimplantitis einen gestuften Ablauf vor: Am Anfang steht der nicht-chirurgische Schritt, gefolgt von einer Reevaluation. Je nach Ergebnis geht es chirurgisch weiter oder in die unterstützende periimplantäre Nachsorge.

Schritt Inhalt
Diagnose sichern Blutung oder Eiter, erhöhte Sondierungstiefe, Knochenverlust über den Umbau hinaus
Zugang schaffen Suprakonstruktion abnehmen, wo möglich
Submarginale Instrumentierung Mit titanabgestimmten Instrumenten, Dekontamination der Oberfläche
Risikofaktoren angehen Hygiene, Rauchen, Zementreste, Kontur
Reevaluation Nach einigen Wochen, an definierten Endpunkten

Die Leitlinie benennt sie ausdrücklich: eine verbliebene Sondierungstiefe von höchstens fünf Millimetern, keine Blutung an mehr als einer Stelle und kein Eiteraustritt.

Werden diese Endpunkte erreicht, geht es in die unterstützende Nachsorge. Werden sie nicht erreicht, ist der chirurgische Schritt vorgesehen. Das macht die Entscheidung objektiv — sie hängt nicht am Eindruck, sondern an einem Befund.

Was zu Antibiotika gilt

Hier weicht die Leitlinienposition deutlich von dem ab, was in vielen Praxen gehandhabt wird. Die systematischen Auswertungen zum adjuvanten Antibiotikaeinsatz kommen zu uneinheitlichen Ergebnissen — die Studien sind wenige, heterogen und mit hohem Verzerrungsrisiko behaftet.

Situation Leitlinienposition
Periimplantäre Mukositis Systemische Antibiotika nicht empfohlen
Periimplantitis, chirurgische Therapie Systemische Antibiotika als Ergänzung nicht empfohlen
Lokale Antibiotika, chirurgische Therapie Unzureichende Evidenz für eine Empfehlung
⚠️ Was daraus folgt

Eine feste Antibiotikakombination als Standardbestandteil der Periimplantitistherapie lässt sich aus den Leitlinienempfehlungen nicht ableiten. Der Kern der Behandlung bleibt mechanisch: Dekontamination der Oberfläche und Beseitigung der Ursachen. Dazu kommt das Resistenzargument — bei einer Erkrankung, die viele Implantatträger betrifft, wiegt es schwer.

Die nicht-chirurgische Therapie allein erreicht die definierten Endpunkte häufig nicht — die Ergebnisse werden als mäßig beschrieben, und bei den meisten Patienten folgt der chirurgische Schritt.

Das gehört in die Aufklärung, und zwar am Anfang. Ein Patient, der die erste Phase für die ganze Behandlung hält, erlebt die Ankündigung des Eingriffs als Rückschlag. Wer weiß, dass es ein Ablauf in Stufen ist, versteht die Reevaluation als das, was sie ist: ein Entscheidungspunkt, kein Scheitern.

Drei Fragen

Bei einer Periimplantitis mit Knochenverlust steht die Behandlung an. Welche Aussage trifft nicht zu?

Die dritte. Die Leitlinie empfiehlt systemische Antibiotika als Ergänzung zur chirurgischen Therapie ausdrücklich nicht — und für die lokale Anwendung reicht die Evidenz für eine Empfehlung nicht aus.Offene FrageWas bleibt dann der Kern? Die mechanische Dekontamination der Oberfläche und die Beseitigung der Ursachen. Dazu kommt das Resistenzargument — bei einer Erkrankung mit dieser Verbreitung wiegt es schwer.

Welche Endpunkte benennt die Leitlinie für die Reevaluation?

Drei. Eine vollständige Regeneration ist nicht der Maßstab, und Beschwerdefreiheit sagt bei dieser Erkrankung wenig — sie verläuft lange schmerzfrei.Offene FrageWas leisten die definierten Endpunkte? Sie machen die Entscheidung objektiv. Ob chirurgisch weitergegangen wird, hängt an einem Befund, nicht am Eindruck.

Was gehört früh in die Aufklärung?

Die erste. Ein Patient, der die erste Phase für die ganze Behandlung hält, erlebt die Ankündigung des Eingriffs als Rückschlag.Offene FrageWie formuliert man es? Als Ablauf in Stufen mit einem Entscheidungspunkt dazwischen. Dann ist die Reevaluation das, was sie ist — und kein Scheitern.

Das, was hängenbleiben soll

Nicht-chirurgisch, reevaluieren, entscheiden — und Antibiotika sind nicht der Standard.

Quellen

  • Herrera D, Berglundh T, Schwarz F, Chapple I, Jepsen S, Sculean A, Kebschull M, Papapanou PN, Tonetti MS, Sanz M. Prevention and treatment of peri-implant diseases — The EFP S3 level clinical practice guideline. Journal of Clinical Periodontology 2023; 50 (Suppl 26): 4–76.Deckt ab: nicht-chirurgische Behandlung der Periimplantitis, definierte Endpunkte, Reevaluation sowie die Bewertung adjuvanter Antibiotika
  • Renvert S, Persson GR, Pirih FQ, Camargo PM. Peri-implant health, peri-implant mucositis, and peri-implantitis: Case definitions and diagnostic considerations. Journal of Clinical Periodontology 2018; 45 (Suppl 20): S278–S285.Deckt ab: Falldefinition der Periimplantitis und die diagnostischen Anforderungen
  • S3-Leitlinie „Die Behandlung periimplantärer Infektionen an Zahnimplantaten“, AWMF-Registernummer 083-023, Stand Dezember 2022, federführend DGI und DGZMK.Deckt ab: deutsche Empfehlungen zur Behandlung periimplantärer Infektionen
  • Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.Deckt ab: Aufklärung über Befund, Behandlungsschritte und Prognose

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