ImplantologieKurzfassung, frei lesbar

Verschlussschraube nicht auffindbar

Die Schleimhaut ist über dem Implantat zugewachsen, und nichts ist zu tasten. Was jetzt zählt, ist die Reihenfolge, und ein Dokument, das der Patient hoffentlich dabeihat.

  • 6 Minuten
  • 3 Selbstcheck-Fragen
  • 4 Quellen
  • Stand 29.10.2026

Was du danach erklären kannst

  1. Warum du nicht blind suchstDer Schaden entsteht beim Suchen.
  2. Was du zuerst klärstZwei Fragen: wo und welches System.
  3. Wie die Freilegung abläuftZwei Techniken mit unterschiedlichem Nebeneffekt.
  4. Was du bei unbekanntem System tustDer Weg über den Hersteller.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist die Verschlussschraube nicht auffindbar, wird nicht blind gesucht, weil eine beschädigte Implantatschulter nicht reparabel ist.
  • Zuerst werden Lage und Tiefe per Zahnfilm geklärt und das System aus dem Implantatpass bestimmt.
  • Erst mit passendem Schraubendreher und bekanntem Ziel wird freigelegt.

So geht die Lektion weiter

Mit Zugang arbeitest du dich Schritt für Schritt durch einen Patientenfall und prüfst am Ende, ob es sitzt.

  1. 1LernzielWas du danach erklären kannstoben frei
  2. 2Ausgangslage„Da ist gar nichts zu sehen?“mit Zugang
  3. 3KernwissenWarum du nicht blind suchstmit Zugang
  4. 4FreilegungWie die Freilegung abläuftmit Zugang
  5. 5SelbstcheckDrei Fragenmit Zugang
  6. 6Merksatz und QuellenDas, was hängenbleiben sollmit Zugang

Über 500 Lektionen. Alle so gebaut.

Jede mit Patientenfall, Selbstcheck und geprüften Quellen. Für das klinische Studium und die Assistenzzeit.

Quellen

  1. Gebrauchsanweisung und prothetisches Handbuch des verwendeten Implantatsystems Sie sind für Bohrprotokoll, Drehmomentgrenzen, Komponentenkompatibilität und Einheilzeiten die maßgebliche Quelle.
  2. S3-Leitlinie „Indikationen zur implantologischen 3D-Röntgendiagnostik und navigationsgestützten Implantologie", AWMF-Registernummer 083-011, Stand Januar 2021, federführend DGI und DGZMK; Gültigkeit seit Januar 2026 abgelaufen. Für die Indikation der DVT gilt aktuell die S2k-Leitlinie „Dentale digitale Volumentomographie“, AWMF-Register-Nr. 083-005, Stand Dezember 2022. AWMF
  3. S3-Leitlinie „Periimplantäre Weichgewebsaugmentation", AWMF-Registernummer 083-033, federführend DGI und DGZMK — Indikationen und Verfahren zur Verbesserung der periimplantären Weichgewebssituation. (Hinweis: Stand Mai 2021, Gültigkeit seit Mai 2025 abgelaufen.) AWMF
  4. Bürgerliches Gesetzbuch §§ 630c bis 630f — Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten.

Erstellt mit KI-Unterstützung, geprüft von einer approbierten Zahnärztin. Stand 29.10.2026.